Univ. Lekt. Dr. Ursula TONNHOFER
FÄ für Kinderchirurgie
F.E.A.P.U
(zertifizierte europäische Kinderurologin)
Was Sie über den Ordinationsbesuch wissen sollten:
Preparation for your appointment
Wahlarztpraxis
Eine Wahlarztpraxis steht im Gegensatz zu Kassenpraxen nicht in einem Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse. Heute führt ein Großteil aller niedergelassenen Ärzte eine Wahlarztpraxis.
Meine Praxis wird als Wahlarztpraxis geführt.
Generell deckt ein Wahlarzt mehr als das Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung ab. Ich biete flexible Ordinationszeiten und geringe Wartezeiten. Ein Wahlarzt betreut im Regelfall weniger Patienten als Kassenärzte. Daher haben Wahlärzte mehr Zeit für die Untersuchungen und das persönliche Gespräch. Selbstverständlich erhalten Sie eine detaillierte Preisauskunft.
Wo und wieviel Kostenersatz bekommen Sie?
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Kostenersatz bei Ihrer Krankenkasse
Sie erhalten für alle Leistungen, die auch einem Kassenarzt vergütet werden, den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes.
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Kostenersatz bei Ihrer Privatversicherung
Die Refundierung hängt vor allem von Ihrem Versicherungsbetrag ab. Je nach Vertrag wird entweder der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder aber das gesamte Privathonorar rückerstattet.
Gerne bin ich beim Einreichen bei Ihrem Versicherungsträger behilflich.
Machen Sie auf alle Fälle von der Kostenerstattung Gebrauch!
Stationäre Aufnahme:
Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, dann wird ein Stationärer Aufenthalt direkt verrechnet. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung den geplanten Eingriff bzw. die Kostenübernahme frühzeitig ab.
Sollten Sie Selbstzahler sein, dann hole ich gerne einen Kostenvoranschlag vom Privatspital für Sie ein.